Unfall oder Fragen?!

Hatten Sie einen Unfall bzw. sind Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, dann empfiehlt es sich immer die Polizei zur Schadensaufnahme hinzu zuziehen. Der Geschädigte hat das Recht sich einen Gutachter seiner Wahl zu nehmen.

Mein Ziel ist es, Sie als Geschädigten bestmöglich zu beraten, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug festzustellen und Beweismittel zu sichern.

Die Festlegung des Restwertes, Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes, die  eventuell anfallende Wertminderung und die Nutzungsentschädigung zu bestimmen.

Selbstverständlich komme ich zu Ihnen und werde den Schaden bei Ihnen vor Ort aufnehmen.

Bei einem angeblichen Bagatellschaden: Auch hier ist es immer ratsam einen KFZ Sachverständigen hinzu zu ziehen, damit versteckte Schäden Sach- und fachgerecht beurteilt werden.

Wenn die Schuldfrage geklärt ist werden sämtliche Kosten (Rechtsanwalt Leihwagen etc.) von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 


Unfallbericht als Download (zum Ausdrucken)